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   BGH, 16.01.1996 - 1 StR 735/95   

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https://dejure.org/1996,5632
BGH, 16.01.1996 - 1 StR 735/95 (https://dejure.org/1996,5632)
BGH, Entscheidung vom 16.01.1996 - 1 StR 735/95 (https://dejure.org/1996,5632)
BGH, Entscheidung vom 16. Januar 1996 - 1 StR 735/95 (https://dejure.org/1996,5632)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Berücksichtigung einer Drogenkarriere und einer labilen Persönlichkeitsstruktur - Erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit - Hinreichend konkrete Aussicht eines Behandlungserfolges

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 16.01.1996 - 1 StR 735/95
    Das angefochtene Urteil bietet auch bei keinem der Angeklagten Anlaß zu der Annahme, es fehle eine hinreichend konkrete Aussicht eines Behandlungserfolges, wie sie nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 1994 (NStZ 1994, 578) erforderlich ist.
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 16.01.1996 - 1 StR 735/95
    Unter diesen Umständen bedurfte es der Prüfung, ob die Unterbringung der Angeklagten in einer Entziehungsanstalt angeordnet werden muß (vgl. BGHSt 37, 5 sowie BGHR StGB § 64 Anordnung 1; Ablehnung 5 und 8; § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 4 und 6).
  • BGH, 17.05.1990 - 4 StR 162/90

    Revision des Angeklagten gegen die Verurteilung wegen schwerer räuberischer

    Auszug aus BGH, 16.01.1996 - 1 StR 735/95
    Unter diesen Umständen bedurfte es der Prüfung, ob die Unterbringung der Angeklagten in einer Entziehungsanstalt angeordnet werden muß (vgl. BGHSt 37, 5 sowie BGHR StGB § 64 Anordnung 1; Ablehnung 5 und 8; § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 4 und 6).
  • BGH, 22.11.1995 - 2 StR 573/95

    Bereitschaft des Täters - Freiwillige ambulante Therapie - Anordnung der

    Auszug aus BGH, 16.01.1996 - 1 StR 735/95
    Was die Angeklagte D. angeht, erübrigte sich eine Entscheidung gemäß § 64 StGB nicht schon deshalb, weil sie, wie das Landgericht darlegt, therapiewillig ist und während der Untersuchungshaft sowohl einen Therapieplatz gefunden als auch eine Kostenzusage erreicht hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Oktober 1994 - 2 StR 244/94 - und vom 22. November 1995 - 2 StR 573/95).
  • BGH, 18.10.1994 - 2 StR 244/94

    Unterbringungsanordnung - Zweckmäßigkeitsgesichtspunkte - Vorliegen der

    Auszug aus BGH, 16.01.1996 - 1 StR 735/95
    Was die Angeklagte D. angeht, erübrigte sich eine Entscheidung gemäß § 64 StGB nicht schon deshalb, weil sie, wie das Landgericht darlegt, therapiewillig ist und während der Untersuchungshaft sowohl einen Therapieplatz gefunden als auch eine Kostenzusage erreicht hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Oktober 1994 - 2 StR 244/94 - und vom 22. November 1995 - 2 StR 573/95).
  • BGH, 30.01.1996 - 4 StR 757/95

    Voraussetzungen für eine Anordnung der Unterbringung in eine Entziehungsanstalt

    Das Landgericht hätte daher darlegen müssen, warum es gleichwohl von der Unterbringung abgesehen hat (vgl. BGHSt 37, 5, 7; 38, 362, 363; BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 6; BGH, Beschluß vom 16. Januar 1996 - 1 StR 735/95).
  • BGH, 17.07.1996 - 5 StR 296/96

    Fehlende Entscheidung über die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Unter diesen Umständen ist es ein sachlichrechtlicher Fehler, daß das Landgericht die Frage einer Unterbringung des Angeklagten nach § 64 StGB nicht erörtert hat (std. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschl. vom 16.01.1996 - 1 StR 735/95 - Beschl. vom 01.11.1995 - 5 StR 518/95 - Beschl. vom 15.11.1995 - 5 StR 595/95 -).
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